Hier finden Sie häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Termin?

Nein! Für eine Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung oder Nachkontrollen brauchen Sie bei uns keinen Termin! Wenn Sie möchten können Sie dennoch einen Termin über den Reiter im oberen Menü vereinbaren oder telefonisch mit uns Absprechen. Für Änderungsabnahmen oder DGUV/UVV Untersuchungen treten Sie bitte mit uns telfonisch, per Mail oder vor Ort in Kontakt.

Sie können einfach zwischen den Öffnungszeiten bei uns vorbei kommen, allerdings spätestens 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Wie lange dauert es?

Ca. 30-60 Minuten

Wir versuchen stets Ihre Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Da wir nicht nur nach Termin arbeiten, kann es dennoch zu Verzögerungen kommen. Wir bitten diese zu verzeihen.

 Für eine normale Hauptuntersuchung sollten Sie ca. 45-60 Minuten einplanen.

Während Ihrer Wartezeit können Sie sich kostenlos mit einer heißen Tasse Kaffee oder einem gekühlten Getränk aus dem Kühlschrank in der Lounge versorgen oder die Zeit in der Innenstadt verbringen.

Preise und Bezahlmöglichkeiten

Einen Ausschnitt unserer Preise finden Sie unter dem Menüpunkt Preise und wenn Sie genauere Informationen suchen, können Sie vor Ort unsere komplette Entgeltliste einsehen oder sich telefonisch bei uns erkundigen.

Barzahlung ist bei uns möglich. Eine Kartenzahlung ist mit allen gängigen EC, Visa, Master, Kredit sowie Debit-Karten kein Problem. Die Zahlung mit virtuellen oder im Smartphone hinterlegten Karten ist in der Regel ebenfalls unproblematisch.

Wie lange darf man überziehen?

Gar nicht! 

Allerdings erhöht sich erst ab dem dritten Monat die Gebühr für Hauptuntersuchung aufgrund einer vertieften Untersuchung, die wir durchführen müssen.

Sie wird immer mit 20% auf die Hauptuntersuchung (ohne Abgas!) berechnet.

Dafür bekommen Sie immer zwei Jahre ab dem Zeitpunk der Vorstellung zur HU, eine Rückdadierung auf die „alte“ Laufzeit gibt es nicht.

Wie lange Zeit für die Nachkontrolle?

1 Monat!

Nach einer nicht bestandenen HU mit erheblichen Mängel haben Sie ab dem Datum der Hauptuntersuchung genau einen Monat Zeit. Wenn Sie beispielsweise am 14. August zur HU kamen, haben Sie genau bis zum 14. im Folgemonat, hier 14. August Zeit zur Nachkontrolle bei uns vorbeizuschauen. Eine Ausnahme wäre, wenn dieser Tag auf einen Sonntag oder Feiertag fällt, dann verlängert sich die Frist auf den Werktag danach.

Welche Mängel muss ich beseitigen?

Alle! 

Egal ob „geringe Mängel“ (Abk. GM) oder „erhebliche Mängel“ (Abk. EM) an Ihrem Fahrzeug festgestellt wurden, ist der Halter für deren zeitnahe Beseitigung verantwortlich. 

Der Unterschied liegt darin, dass bei erheblichen Mängel eine Wiedervorführung im Rahmen einer Nachkontrolle nötig ist. Zu beachten ist hier, dass bei der Nachkontrolle alle Mängel, die auf dem HU-Bericht stehen, beseitigt sein müssen, dies gilt auch für „geringe Mängel“.